Auf einer Decke liegt ein Brusternährungsset, die Podusche von the weeks und ein Teedybär
Checkliste

Administrative ToDo's im Wochenbett

Die no bullshit Checkliste für die erste Zeit nach der Geburt.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können ziemlich aufwühlende Zeiten sein, in denen du viel mit dir selbst und deinen Gefühlen zu tun hast, tausend Dinge organisieren willst und zwischendurch auch echt mal Pausen brauchst. So weit so normal - aber wann genau soll eigentlich das administrative Chaos beseitigt werden, dass jedes neue Kind in Deutschland mit sich bringt? Neben der Beantragung von Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld stehen oft kurz nach der Geburt auch schon Anmeldung, Kindergeld und Kita-Platz-Anmeldung auf der Matte. Wow!

Aber wir lotsen dich auch hier durch, keine Sorge. Hier kommt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für deinen Weg durch den Behördendschungel

FRau liegt mit neugeborenen auf dem Bett und stillt, unscharfe Aufnahme

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld vor der Geburt

Vor der Geburt, beim Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse, alle schwangeren Personen

Wenn du angestellt bist, wirst du deinem Arbeitgeber wahrscheinlich irgendwann mitteilen, dass du schwanger bist. Dieser informiert dich dann über die Unterlagen, die du zur Beantragung des Mutterschutzes und Auszahlung des Mutterschaftsgeldes in der Personalabteilung einreichen musst (meist eine Kopie der ersten Seite des Mutterpasses). Mehr Unterlagen werden meist erst benötigt, wenn das Kind auf der Welt ist, siehe unten.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach diesem Termin. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Bei Fehlgeburten ab der 12. Woche gibt es auch einen gestaffelten Mutterschutz.

Während des Mutterschutzes bekommst du das sogenannte Mutterschaftsgeld gezahlt. Wie hoch es bei Angestelltenverhältnissen genau ist, wird aus dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz berechnet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn. Wenn du Selbstständig bist, setze dich am besten frühzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Wenn du privat krankenversicherte Selbstständige bist, bekommst du leider kein Mutterschaftsgeld, ggf. aber Krankentagegeld. Als freiwillig gesetzlich versicherte Schwangere bekommst du grundsätzlich 70 Prozent von dem Arbeitseinkommen, das zuletzt vor Beginn deines Mutterschutzes der Berechnung deiner Krankenkassenbeiträge zugrunde lag.

Amtliche Anmeldung des Kindes

Nach der Geburt, beim zuständigen Standesamt, alle Kinder

Direkt nach der Geburt meldest du oder dein*e Partner*in das neue Baby beim Standesamt an. Das geht oft noch im Krankenhaus und ist meist der einfachste Weg. Wenn ihr aber nicht in einer Klinik wart oder direkt nach der Geburt ambulant nach Hause geht, könnt ihr euer Kind natürlich auch anmelden: dafür sucht ihr das für euch zuständige Standesamt heraus und macht die Anmeldung dort vor Ort und persönlich - am besten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Geburt. Das Standesamt stellt euch dann die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen aus - alles wird euch dann per Post nach Hause geschickt.

Die Geburtsurkunde brauchen ihr zum Beispiel für die Beantragung von Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach der Geburt und die Anmeldung bei der Krankenkasse.

Tipp: wenn du und dein*e Partner*in unterschiedliche Nachnamen habt, kann es sinnvoll sein, eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen. Diese kann das Elternteil, das nicht den gleichen Namen trägt wie das Kind, bei Reisen bei sich tragen und sich so im Zweifel als Elternteil ausweisen.

Krankenkasse

Nach der Geburt, bei der Krankenkasse von Mutter oder Vater, oft online möglich, alle Kinder

Nach der Anmeldung bekommt ihr die Geburtsurkunde(n) entweder direkt ausgehändigt oder sie werden euch nach Hause geschickt. Sobald diese da ist, könnt ihr euer Kind bei einer eurer Krankenkassen in der Familienversicherung anmelden. Das ist kostenfrei und geht oft auch online.

Frau stillt ihr Baby und verzieht das Gesicht vor Schmerz

Kindergeld

Nach der Geburt, bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online möglich, alle Kinder

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Dafür braucht ihr eine Steueridentifikationsnummer - nicht für euch Eltern, sondern auch für euer Kind. Diese wird euch automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugesendet, sobald dort die Meldedaten eingegangen sind (darum: lieber früher als später anmelden - siehe Punkt 1). Sobald die Nummer da ist, könnt ihr online Kindergeld beantragen.

Mutterschaftsgeld nach der Geburt

Nach der Geburt, beim Arbeitgeber und/oder Krankenkasse, alle Mütter

Um den zweiten Teil des Mutterschaftsgeldes ausgezahlt zu bekommen, braucht deine Krankenkasse eine Kopie der Geburtsurkunde - und, wenn du Arbeitnehmerin bist, muss dieses Dokument in Kopie auch an deinen Arbeitgeber gehen.

Elterngeld

Die Unterlagen für euren Elterngeld und -zeit-Antrag könnt ihr schon vor der Geburt weitestgehend vorbereiten, alle Infos dazu bekommt ihr vom zuständigen Jugendamt. Absenden könnt ihr den Antrag nach der Geburt.

Es ist leider so, dass es für jedes Bundesland in Deutschland einen eigenen Antrag auf Elterngeld gibt. Weil die Unterlagensuche aber ziemlich nervenaufreibend sein kann, raten wir euch, all das möglichst nicht aus dem Wochenbett zu machen - aus unserer Erfahrung kein guter Ort für Zettelchaos.

Du willst mehr?

Mit dieser umfassenden Checkliste für die administrativen ToDos im Wochenbett bist du ziemlich gut für die Zeit nach der Geburt gerüstet. Wir verstehen aber auch, wenn du dir lieber deine eigene Checkliste zusammenstellen oder diese hier ergänzen willst. Das geht zum Beispiel ganz wunderbar in unserer Wochenbett-App.